1. Genehmigung
Mit der elektronischen Buchung einer Lagerbox akzeptiert der Mieter diese AVB und die Datenschutzerklärung.
2. Zielgruppe
Das Angebot von ExtraPlatz richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
3. Spezifikationen
Details zum Self-Storage ExtraPlatz (Boxengrössen, Mietzinsen, Vertragsabschluss und –kündigung etc.) finden sich auf der Website ExtraPlatz. Die Website ist integrierender Bestandteil dieser AVB.
4. Mietobjekt
Mit der Buchung bestimmt der Mieter Lagerboxgrösse und –typ gemäss Website.
5. Mietdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und periodisch bezahlt – wenn nicht anders vereinbart, dann monatlich. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer Mindestmietdauer von einem Monat zum Ende der aktuellen Periode hin gekündigt werden.
Das Mietverhältnis endet aber auf jeden Fall erst mit der ordnungsgemässen Rückgabe der Lagerbox gemäss Ziff. 11.
6. Mietzins
Mit der Buchung akzeptiert der Mieter den Monats-Mietzins für seine Lagerbox gemäss Website. Zahlungen werden ausschliesslich mit Kreditkarte akzeptiert. Werden aufgrund einer Sondervereinbarung mit ExtraPlatz andere Zahlungsmittel verwendet, behält sich ExtraPlatz das Recht vor, nach eigenem Ermessen 20 CHF pro Rechnung oder die Kosten des Zahlungsverkehrs dem Mieter in Rechnung zu stellen.
7. Abrechnung
Mietzinsabrechnungen werden bei Einzug bis Ende des folgenden Kalendermonats, sonst immer am 1. Tag des Kalendermonats für den aktuellen Monat erstellt.
Abrechnungen sind innert 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Die Vermieterin ist ermächtigt, den Abrechnungsbetrag von dem mit der elektronischen Buchung bekanntgegebenen Mieterkonto zu beziehen/abzubuchen. Damit zusammenhängende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
8. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt mit der elektronischen Bestätigung der Buchung durch die Vermieterin zustande. Darin bestätigt die Vermieterin den Mietzins sowie die Kaution und gibt die Lagerboxen-Nummer bekannt. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen. Erst bei Annahme des Vermietungsangebots wird auch der elektronische Schlüssel zugestellt.
9. Gebrauch
Die Lagerbox darf ausschliesslich zur Lagerung von Gegenständen gebraucht werden.
Die Lagerung von verderblicher und von leicht brennbarer Ware, von Brennstoff, Sprengstoff, Gift, Munition und sonstigen gefährlichen Gütern, von Pflanzen und Tieren (tot oder lebendig) sowie von gestohlenen Gegenständen ist verboten.
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Vermieterin sind dem Mieter bauliche Veränderungen an/in der Lagerbox untersagt. Bei Rückgabe der Lagerbox hat der Mieter den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wieder herzustellen.
Der Mieter hat die Lagerbox regelmässig zu reinigen.
Der Mieter ist verpflichtet, beim Betreten und Verlassen des Lagerraums, vor allem bei Dunkelheit, die übliche Vorsicht zu beachten und Lagerbox und Lagerraum sicher abzuschliessen.
10. Zutritt und Öffnungszeiten
Der Zugang zur Lagerbox ist 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr gewährleistet mittels des übermittelten elektronischen Schlüssels. Die Vermieterin behält sich jedoch vor, den Zugang in Wohngebieten zeitlich einzuschränken.
Der Mieter hat die folgenden Ruhezeiten zu beachten
- Während diesen normalen Ruhezeiten ist jeder unnötige Lärm zu vermeiden:
- an Sonn- und Feiertagen
- Werktags von Montag bis Freitag zwischen 06:00 bis 07:00 Uhr, 12:00 bis 13:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr
- an Samstagen von 06:00 bis 08:00 Uhr, 12:00 bis 13:00 Uhr und 18:00 bis 22:00 Uhr
- Während der Nachtruhezeit ist es strikt verboten, Lärm zu machen:
- Nachtruhezeit: täglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr
Strengere Ruhevorschriften der lokalen Polizeiverordnung gehen vor und sind einzuhalten. Sie sind am/im Lagerraum angeschlagen.
11. Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe der Lagerbox erfolgt durch Übermittlung des elektronischen Schlüssels.
Die Lagerbox ist am Ende der Vertragsdauer vollständig geräumt, gereinigt und in mängelfreiem Zustand zurückzugeben. Bei nachträglich festgestellten Mängeln wird der Mieter innert sieben Tagen darauf hingewiesen. Die Kaution wird nach der Prüfung der Lagerbox durch einen Mitarbeiter von ExtraPlatz an den Mieter zurückerstattet.
Wird die Lagerbox nicht fristgerecht geräumt und gereinigt zurückgegeben, setzt die Vermieterin dem Mieter auf elektronischem Weg eine Nachfrist von 3 Tagen mit der Androhung, dass sich die Vermieterin danach das Recht vorbehält, die Lagerbox auf Kosten des Mieters zu räumen; bis zur Räumung und Rückgabe ist der Mietzins mit einem Zuschlag von 20% geschuldet.
Diese Regelung gilt auch im Falle eines Zahlungsverzuges.
Die Vermieterin ist berechtigt, gelagertes Gut entweder kostenpflichtig dem Mieter zurückzuschicken oder aber, das Gut kostenpflichtig in der Box zu belassen. Die Vermieterin ist weiters berechtigt, eingelagertes Gut nach 2 Monaten auf Kosten des Mieters zu entsorgen.
Der Mieter anerkennt diese Regelung ausdrücklich.
12. Versicherung und Haftung
Die Lagerbox ist kein Tresor oder Schliessfach. Die Versicherung des Lagerguts ist Sache des Mieters.
In und ausserhalb des Lagers sind Sicherheitskameras mit 24h-Recording zum Schutze der Mieter installiert. Trotz dieser Sicherheitsinstallation haftet die Vermieterin nicht für Verlust, Diebstahl von oder Schäden am Lagergut aus irgendwelchen Gründen.
Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden an der Lagerbox und am Lagerraum. Er haftet auch für alle Schäden, die wegen seiner unsachgemässen oder verbotenen Lagerung an Lagerboxen und an eingelagerten Gütern anderer Mieter entstanden sind.
13. Untermiete und Abtretung des Mietvertrages
Die Untermiete und die Abtretung des Mietvertrages sind dem Mieter untersagt.
14. Mitbenutzung
Der Mieter darf andere Personen die Mitbenutzung seiner Box gestatten. Der Mieter hat sicherzustellen, dass diese Mitbenutzer sich an die AVB halten. Für Verstösse gegen die AVB durch Mitbenutzer haftet der Mieter.
15. Mietzinsanpassung
Die Vermieterin kann die Mietgebühr unter Vorankündigung von 3 Monaten auf der Website erhöhen.
16. Zahlungsverzug
Wird der Mietzins auch nach Mahnung per E-Mail oder eingeschriebenen Brief nicht innert 10 Tagen bezahlt, ist die Vermieterin berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Die Vermieterin ist zudem berechtigt, für ihre Bemühungen und Umtriebe bei verspäteter Mietzinszahlung eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 100.00 oder ihren effektiven Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Mieter anerkennt diese Verzugsregelung ausdrücklich.
Bei Zahlungsverzug wird das Zutrittsrecht zur Box entzogen. Der Mieter bekommt das Zutrittsrecht erst nach der Begleichung aller offenen Forderungen, sofern es nicht zu einer Auflösung des Vertrages gekommen ist.
Kommt es zu einer Auflösung des Mietvertrages, ist die Vermieterin berechtigt, etwaige Forderungen gegenüber dem Mieter aus der Kaution zu begleichen. Der Restbetrag wird dem Mieter ausgezahlt.
Bleibt eine Restforderung gegenüber dem Mieter, wird weiters ein Inkassobüro eingeschaltet. Sämtliche Nebenkosten hierfür werden vom Mieter getragen.
17. Gutscheine
ExtraPlatz veröffentlicht im Rahmen von Werbeaktionen Rabattgutscheine in Form eines Codes für eine einmalige oder laufende Mietreduktion. Der Mieter darf ausschliesslich Gutscheincodes verwenden, die im Rahmen solcher Werbeaktionen veröffentlicht worden sind.
Einlösezeitraum und Anzahl der Gutscheine sind beschränkt. ExtraPlatz behält sich das Recht vor, Gutscheinaktionen ersatzlos abzuändern oder abzubrechen.
Jeder Mieter darf bis zu einen Gutschein pro Aktion einlösen. Verwendet ein Mieter einen Gutschein für mehrere Mieten ist ExtraPlatz berechtigt, die gestattete Ermässigung zurückzufordern. Tritt der Mieter bei anderen Boxen als Mitbenutzer auf, wird dies ebenfalls als Mehrfachbenutzung eines Gutscheines interpretiert.
18. Zutrittsrecht der Vermieterin
Die Vermieterin ist berechtigt, die Lagerbox nach 48-stündiger Voranzeige per E-Mail mit oder ohne Mieter zu betreten. Bei unmittelbarer Gefahr hat sie dieses Recht sofort und ohne Voranzeige.
19. Rauchverbot
Im Eingangsbereich sowie im Lagerraum und in der Lagerbox gilt ein absolutes Rauchverbot.
20. Cookies
Mit der Buchung einer Lagerbox willigt der Mieter in einen allfälligen Gebrauch von Cookies auf der Website durch die Vermieterin ausdrücklich ein.
21. Ausschluss weiterer Mietverträge
Nach einer Vertragskündigung wegen Zahlungsverzug darf der Mieter keinen neuen Vertrag mit ExtraPlatz abschliessen bzw. akzeptiert ExtraPlatz keinen neuen Mietvertrag mehr.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Mietvertrag für Self-Storage ExtraPlatz unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist das für Wolfhausen zuständige Gericht.